IT-Unternehmen arbeiten tagtäglich mit personenbezogenen Daten, da sie z.B. SaaS-Lösungen anbieten, mit denen sie Einsicht auf personenbezogene Daten der Unternehmen bekommen. Dazu zählen u.a.
Hierbei zählt schon die alleinige Einsicht auf die Daten als Verarbeitung dieser, welche fast nie ausgeschlossen werden kann. Diese Verarbeitung fällt unter die DSGVO, weswegen sie mit speziellen vertraglichen Regelungen geschützt werden müssen.
Gerade IT Unternehmen müssen streng auf die richtige rechtliche Umsetzung der DSGVO achten, da der Hauptteil ihres Geschäftsmodells digitalisiert ist und/oder sich online abspielt. Dementsprechend muss auf der Webseite eine der aktuellen Rechtslage entsprechende Datenschutzerklärung zu finden sein.
IT-Beratungsunternehmen zählen häufig nach Art.4 der DSGVO als Auftragsverarbeiter. In diesem Fall müssen die Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Unternehmen abschließen, in welchem es bestimmte Regelungen über den Umgang mit personenbezogenen Daten gibt.
Unter anderem beim Erstellen dieser Verträge, aber auch bei technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM´s) etc. kann ein externer Datenschutzbeauftragter sehr hilfreich sein. Dieser behält nicht nur den Überblick über alle datenschutzrechtlichen Angelegenheiten, sondern informiert auch über aktuelle Änderungen und steht bei Fragen jederzeit zur Verfügung.
Entscheide dich für heyData und profitieren von deinem persönlichen und fachlichen Ansprechpartner, der die Datenschutzkonformität auf allen Ebenen und auf höchstem Niveau sicherstellt.
Die Grundidee des Datenschutzes ist, dass moderne Datenverarbeitung die freien Entfaltung der Persönlichkeit jedes Einzelnen gefährdet. Die Annahme ist, dass, wer nicht weiß oder beeinflussen kann, welche Informationen über ihn oder sie gespeichert und vorrätig gehalten werden, sein Verhalten aus Vorsicht anpasst. Datenschutz schützt den Einzelnen deshalb davor, dass der Staat oder ein Unternehmen seine personenbezogenen Daten unbefugt sammeln oder speichern. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von 2018 setzt der Verarbeitung von personenbezogenen Daten enge Grenzen. Es ist wichtig, dass Unternehmen diese Vorgaben befolgen, weil sonst Bußgelder, Abmahnungen und Wettbewerbsnachteile drohen.
Auf unserer Seite How it works erfährst du, weshalb Datenschutz relevant für dein Unternehmen ist und wie wir von heyData dich unterstützen. In unseren FAQs, unseren Datenschutz Basics und in unserem Magazin erhältst du darüber hinaus einen Überblick über das komplexe Thema des Datenschutzes. Auch unsere White Paper verschaffen einen Einblick in wichtige Grundlagen datenschutzrechtlicher Aspekte. Schließlich bieten wir regelmäßig kostenlose Webinare im Datenschutz an. Diese geben dir die Möglichkeit, dich zu spannenden Themen weiterzubilden und einem Experten Fragen zu stellen.
Intern ist es eine wichtige Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 39 Abs. 1 DSGVO, auf die Wahrung datenschutzrechtlicher Vorschriften hinzuweisen Das ist aber kein Selbstzweck, sondern schützt dein Unternehmen vor teuren Bußgeldern. 17 Aufsichtsbehörden kontrollieren auf staatlicher Seite die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen. Kommt es zu Verstößen, kann dein Unternehmen mit Bußgeldern von bis zu 20 Mio. Euro beziehungsweise 4% des Umsatzes abgestraft werden. Zusätzlich drohen Abmahnungen.
Das Datenschutzgesetz regelt alle relevanten Bestimmungen, die personenbezogene Datenverarbeitung im Unternehmen betreffen. Jedes Unternehmen, welches in der EU tätig ist, ist zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Die Verantwortung dafür trägt die Geschäftsleitung selbst.
Die wichtigsten Pflichten von Unternehmen im Datenschutz-Bereich sind: