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Alle relevanten Begriffe rund um das Thema Compliance leicht und verständlich für Dich erklärt.

A

Attestierung

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

Audit

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

B

BDSG

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

BASG

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

C

CDSG

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

D

DDSG

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

E

EDSG

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

F

FDSG

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

G

GDSG

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

H

HDSG

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

I

IDSG

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

J

JDSG

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

K

KDSG

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

L

LDSG

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

M

MDSG

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

N

NDSG

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

O

ODSG

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

P

PDSG

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

R

RDSG

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

S

SDSG

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

T

TDSG

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

U

UDSG

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

V

VDSG

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

W

WDSG

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

X

XDSG

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

Y

YDSG

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.

Z

ZDSG

Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurde die vormals im BDSG bekannte Richtlinie der Auftragsdatenverarbeitung erneuert. Hierbei geht es um den Abschluss eines Vertrags (eines AVV) mit Dienstleistern oder Partnern, welche personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Dementsprechend müssen Unternehmen bei der Auswahl möglicher Dienstleister sehr sorgsam vorgehen und deren Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen überprüfen. In der allgemeinen Unternehmenspraxis sind diese Vorgänge beispielsweise die Verarbeitung von Lohnbuchhaltung, Vertriebsaktivitäten oder der Einsatz von Marketing und Analyse-Tools. Somit sind wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von dieser Regelung betroffen.